AGB

Unten finden Sie unsere rechtsverbindlichen Geschäftsbedingungen.

  1. Allgemeines
  2. Vertragsverhältnisse & Vertragsabschluss
  3. Registrierungspflicht des Nutzers
  4. Ausgewählte Inhalte des Beförderungsvertrages zu Gunsten des Nutzers
  5. Vergütung und Zahlung
  6. Haftung
  7. Änderungen des Angebotes von Premium Partner
  8. Schutz von Inhalten, Einräumung von Nutzungsrechten an PP Tools
  9. Schlussbestimmung
  1. Allgemeines

Die Premium Partner, Rederscheider Str. 23, 53578 Windhagen (nachfolgend genannt PP) ermöglicht ihren Nutzern über eine eigene Onlineplattform, durch Einbindung in fremde Onlineplattformen sowie über Applikationen für Mobile Endgeräte („Apps“ genannt „PP-Tools“) die Buchung von Fahrdienstleistungen. Die Leistung von Premium Partner besteht nur in der Besorgung eines Beförderungsanspruchs gegen einen von Premium Partner unabhängigen Dienstleisters („DL“) als Geschäftsbesorgung für den Nutzer, nicht in der Erbringung von Dienstleistungen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“ genannt) sind Bestandteil jeder Vereinbarung des Nutzers über Geschäftsbesorgungen von Premium Partner. Sie beschreiben auch Einzelheiten der Fahrdienstleistungen, für die Premium Partner dem Nutzer einen direkten Anspruch gegen einen DL verschafft. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nicht und wird hiermit, ausdrücklich auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Leistungen widersprochen. Etwas anderes gilt nur, soweit die Geschäftsführung von Premium Partner dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Vertragssprache ist Deutsch.

  1. Vertragsverhältnisse und Vertragsabschluss
  • Vertragsverhältnisse

Premium Partner erbringt die im Rahmen der PP-Tools dargestellten Fahrdienstleistungen weder selbst noch durch Dritte. Premium Partner verschafft dem Nutzer lediglich einen Beförderungsanspruch gegen einen von Premium Partner unabhängigen DL. Dafür schließt Premium Partner in eigenem Namen die notwendigen Vereinbarungen mit dem DL, die dem Nutzer einen Beförderungsanspruch gegenüber dem DL verschaffen („Vertrag zu Gunsten Dritter“, auch „Vertrag zu Gunsten des Nutzers“). Der Nutzer wird daraus selbst berechtigt, die Dienstleistung und weitere Ansprüche direkt vom DL zu verlangen.

Premium Partner und der Nutzer vereinbaren nur eine Geschäftsbesorgung und keine Dienstleistung. Der Vergütungsanspruch von Premium Partner enthält die Geschäftsbesorgungsvergütung sowie die von Premium Partner verauslagte Beförderungsvergütung an den DL.

  • Vertragsschluss

Der Nutzer gibt mit Übermittlung des ausgefüllten Buchungsformulars über die PP-Tools oder telefonisch an Premium Partner ein Angebot zum Abschlusseines Geschäftsbesorgungsvertrages („Fahrtwunsch des Nutzers“) ab. Gegenstand dieses Vertrages ist die Besorgung der vom Nutzer gewünschten Fahrdienstleistung.

Premium Partner übermittelt dem Nutzer zunächst per E-Mail eine Empfangsbestätigung mit den Einzelheiten der zu besorgenden Dienstleistung. Damit bestätigt Premium Partner nur den Eingang des Fahrtwunsches des Nutzers. Erst durch gesonderte Erklärung („Buchungsbestätigung“) von Premium Partner per E-Mail kommt der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Premium Partner und dem Nutzer für die gewünschte Dienstleistung zustande. Dann ist der Nutzer direkt gegenüber dem DL selbst berechtigt, die Dienstleistung des DL an sich zu verlangen und weitere Ansprüche direkt gegenüber dem DL geltend zu machen.

  1. Registrierungspflicht des Nutzers für die Nutzung der PP-Tools

Der Nutzer steht gegenüber Premium Partner dafür ein, dass sämtliche Informationen, die er selbst oder durch eine andere Person in seinem Namen an Premium Partner übermittelt, vollständig und zutreffend sind. Registrierungen mittels automatisierter Verfahren sind untersagt.

  1. Ausgewählte Inhalte des Beförderungsvertrages zu Gunsten des Nutzers

Unter Ziffer 4 beschriebene Einzelheiten für einen Dienstleistungswunsch des Nutzers (zusammen „Dienstleistungsmodalitäten“) kann der Nutzer nur dann vom DL fordern, wenn sie im Geschäftsbesorgungsvertrag mit Premium Partner vereinbart wurden.

Für den von Premium Partner zu beschaffenden Dienstleistungsanspruch des Nutzers direkt gegen den DL gelten folgende Bedingungen:

4.1 Transferfahrten, Stundenbuchungen oder Leistungsänderungen

Der Nutzer kann für den Fahrtwunsch zwischen Transferfahrten und Stundenbuchungen wählen. Sofern die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines geäußerten Wunsches des Nutzers bzw. Fahrgastes gegenüber dem Fahrtwunsch einen Zusatzaufwand aufweist, ermöglicht der DL diesen Mehraufwand soweit möglich. Der Mehraufwand kann in zusätzlichen Kosten für die individuelle Geschäftsbesorgung resultieren, vgl. hierzu im Einzelnen Ziffer 5 unten.

Änderungen der Fahrtmodalitäten sind bei entsprechender Verfügbarkeit des DL auch nach Vertragsabschluss durch den Nutzer bzw. den Fahrgastgemäß Ziffer 5 mit den dort beschriebenen Vergütungsfolgen möglich.

A Transferfahrten

Bei Transferfahrten gilt der angegebene Preis bei einer Start- & einer Zieladresse. Pro Zwischenstopp auf dem direkten Weg kann ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur entstehen (vgl. Ziffer 5 unten).

B Stundenbuchungen

Bei Stundenbuchungen muss die Fahrt stets im Stadtgebiet des Abholortes enden. Eine Stundenbuchung beginnt stets zum gebuchten Abholzeitpunkt.

4.2 Fahrzeugklasse/Fahrzeugmodell oder Upgrade

Der Nutzer kann zwischen verschiedenen Fahrzeugklassen (z.B. Business Class, First Class, Van) wählen. Die bei PP-Tools abgebildeten Fahrzeuge sind nur Anschauungsbeispiele. Mit ihnen ist kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell für eine gebuchte Fahrzeugklasse verbunden. Es sind regionale Unterschiede möglich. Je nach Verfügbarkeit ist ein Upgrade von der Fahrzeugklasse „Business Class“ in eine höhere Fahrzeugklasse (z.B. Van oder First Class) ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer möglich.

4.3 Beförderungssicherheit, Folgen

4.31 Gepäck & Tiere

Der Preis in der Buchungsbestellung schließt die im Buchungsformular angegebene Anzahl an Gepäckstücken ein. Bei nicht im Fahrtwunsch angegebenen Übergepäck, Sperrgepäck oder der Beförderung von Tieren können entsprechende Zuschläge erhoben werden; die Vergütung für die Geschäftsbesorgung fällt dann entsprechend höher aus, als in der Buchungsbestätigung angegeben (vgl. Ziffer 5 unten). Der DL kann die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck und/oder Tieren verweigern. Das gilt auch, wenn Tiere nicht in einer geschlossenen und geeigneten Transportbox untergebracht sind.

4.32 Beförderung von Kindern

Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Nutzer im Fahrtwunsch durch Angabe von Anzahl und Alter der zu befördernden Kinder sowie der benötigten Art der Rückhalteeinrichtung anzugeben.

4.33 Angaben zu Fahrgast- & Gepäckanzahl

Die für ein bestimmtes Fahrzeug angegebene maximale Fahrgast- & Gepäckanzahl ist lediglich eine Schätzung von Faktoren wie Größe und Gewicht von Fahrgästen und Gepäckstücken. Diese Angaben sind unverbindlich.

Der DL kann die Beförderung von Personen oder/und Gepäck ablehnen, wenn es die Platz- oder Sicherheitsverhältnisse nach seiner Einschätzung nicht zulassen.

4.34 Beförderungsverhinderung

Der DL kann eine Beförderung verweigern, wenn zwingende (z.B.: anzuwendende Gesetze) Anforderungen nach dieser Ziffer 4.3 vom Nutzer im Fahrtwunsch nicht oder nicht zutreffend mitgeteilt wurden. Ist deswegen eine Beförderung nicht möglich, hat dies keinen Einfluss auf die Vergütung von Premium Partner aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Nutzer für die konkrete Beförderung.

4.4 Verzögerungen

Ausnahmesituationen wie z.B.: Fluglotsenstreiks, extreme Witterungsverhältnisse, etc. sind nur in begrenztem Maße zu kompensieren, die daraus resultierenden Wartezeiten oder Stornierungen werden vom Nutzer/Fahrgast akzeptiert.

4.5 Stornierung

  1. bei Transferfahrten

Bei Transferfahrten ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mehr als 3 Stunden liegt. Liegt zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit weniger als 3 Stunden ist der volle Preis zu zahlen. Eine wirksame Stornierung kann nur über die Stornierungsfunktion auf der Webseite vorgenommen werden. 

  1. bei Stundenbuchungen

Bei Stundenbuchungen ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mindestens 24 Stunden liegen. Liegen zwischen Stornierung und vereinbarten Abholzeit 24 Stunden oder weniger, so ist der volle Preis zu bezahlen. Eine wirksame Stornierung kann nur über die Stornierungsfunktion auf der Webseite vorgenommen werden.

4.6 Umbuchungen

Umbuchungen werden grundsätzlich wie Neubuchungen behandelt. Die Regelungen zum Umgang mit Stornierungen (Ziffer 4.5 A zuvor) gelten entsprechend für die ursprünglich vereinbarte Fahrt. Ein Vergütungsanspruch von Premium Partner für die ursprünglich vereinbarte Fahrt kann entsprechend bestehen bleiben.

4.7 Nichtangetretene Fahrten ohne Absage, Verspätungen des Nutzers

Bei einer nichtangetretenen Fahrt ohne Absage entfällt der Beförderungsanspruch des Nutzers gegenüber dem DL, nicht hingegen der Vergütungsanspruch von Premium Partner gegenüber dem Nutzer.

A bei Transferfahrten

Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer/Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.

Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.

Etwas anderes ergibt sich, wenn sich der DL und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Etwaige Wartezeitzuschläge sind wie unter Ziffer 5.3 A beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.

B bei Stundenbuchungen

Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer/Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden ab der gebuchten Abholzeit am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.

Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.

Etwas anderes ergibt sich, wenn sich der DL und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Die Stundenbuchung beginnt wie unter Ziffer 4.1 B beschrieben stets zum gebuchten Abholzeitpunkt. Insofern sind etwaige Verlängerungen der Stundenbuchung wie unter Ziffer 5.2 beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.

4.8 Verhalten im Kraftfahrzeug/Bus

Für die Fahrdienstleistungen des DL gelten für den Nutzer folgende Verhaltensvorgaben:

Während der gesamten Fahrzeit gelten für alle Fahrgäste die jeweils anwendbaren Vorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Anordnungen des DL ist immer Folge zu leisten. Der DL trägt die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt. Den Fahrgästen ist es daher strickt untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen, Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien. Falls der Nutzer im jeweiligen Fahrzeug vorhandene Geräte oder Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch den DL erforderlich. Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache an Bord konsumiert werden.

Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Ignoriert der Nutzer oder Fahrgast dies, so hat der Verursacher die Kosten der Fahrzeugreinigung und den hierdurch entstehenden Nutzungsausfall in voller Höhe zu tragen.

  1. Vergütung und Zahlung

5.1 Grundsätze

In der Buchungsbestätigung ist der Vergütungsanspruch von Premium Partner angegeben.

Wesentliche Faktoren für deren Höhe (einschließlich Aufwendungsersatz für die durch Premium Partner besorgte Fahrdienstleistung) sind: die gewählte Fahrzeugklasse, die Strecke, die Vorbuchzeit sowie der Abholzeitpunkt und ggf. -ort.

Zugebuchte Sonderwünsche wie z. B. mehrsprachige Fahrer, individuelle Fahrzeugbeschriftung, Zwischenstopps, Sperrgepäck, Kindersitze etc. können sich preiserhöhend auswirken.

5.2 Fahrtänderungen

Der Nutzer/Fahrgast können auch nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages und sogar – soweit für den DL möglich – nach Antritt der Fahrt die Fahrtmodalitäten ändern.

Bei spontaner Erweiterung der Fahrt auf Wunsch des Nutzers bzw. Fahrgastes (Strecke oder Stundenanzahl) wird nach Abschluss der Fahrt die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke oder Stundenanzahl) gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur neu kalkuliert und berechnet. Bei Stundenbuchungen ist dabei die angefangene halbe Stunde maßgeblich für die Rechnungsstellung, d. h. ab der ersten zusätzlichen Minute wird im Sinne einer besseren Planungssicherheit auf eine halbe Stunde aufgerundet.

Entsprechend erhöht sich der Vergütungsanspruch gegenüber dem Nutzer, da sich der Aufwendungsersatz von Premium Partner für den Beförderungsvertrag zu Gunsten des Nutzers entsprechend erhöht.

Verkürzt sich die gebuchte Distanz oder Stundenanzahl gegenüber der Buchung bleibt die vereinbarte Vergütung unberührt.

5.3 Sonstige Zuschläge

  1. Für Wartezeiten bei Transferfahrten

Bei Transferfahrten fallen für Wartezeiten bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen bis 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt, bzw. bis 15 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit in allen anderen Fällen keine Zuschläge an. Jede weitere Minute Wartezeit, wird pauschal als Anteil der im jeweiligen Stadtgebiet und für die jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Stundenbuchungspreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

  1. Für Zusatz-Kilometer bei Stundenbuchungen

Stundenbuchungen enthalten die jeweils im Buchungsformular (bzw. telefonisch) mitgeteilten Inklusiv-Kilometer (je Stunde). Darüber hinausgehende Zusatz-Kilometer sind zusätzlich zu vergüten und orientieren sich an den Streckenpreisen für die gebuchte Fahrzeugklasse im jeweiligen Stadtgebiet und werden zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

5.4 Zahlungsmodalitäten und Transaktionsgebühren

Der Nutzer kann seine Fahrt per Kreditkarte bezahlen. Anfallende Kreditkartengebühren trägt Premium Partner. Etwaige Transaktionsgebühren bei einer Bezahlung per Überweisung (z.B. aufgrund unterschiedlicher Währungen oder lokal unterschiedlichen Konten) trägt der Nutzer.

5.5 Mahnungen, fehlgehende Kreditkartenabbuchungen

Für jede Mahnung kann Premium Partner eine angemessene Mahngebühr berechnen.

Für nicht einlösbare Kreditkartenabbuchungen berechnet Premium Partner dem Nutzer die hierfür angefallenen Auslagen (Bank, Kreditkarteninstitut) weiter und behält sich die Geltendmachung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr vor.

5.6 Übermittlung von Rechnungen, Fälligkeit

Premium Partner stellt dem Nutzer die jeweilige Rechnung elektronisch per Web-Download in den Nutzer-Account ein. Bei einer Bezahlung per Kreditkarte ist die Vergütung sofort fällig. Bei einer Bezahlung per Überweisung gilt das in der Rechnung genannte Zahlungsziel.

5.7 Gutscheine

Gutscheine sind nur einzeln einlösbar und nicht mit weiteren Gutscheinen kombinierbar.      Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

  1. Haftung

6.1 Grundsätze

Premium Partner haftet für von Premium Partner oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der DL einschließlich sämtlichen von diesem eingesetzten Fahrer sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen von Premium Partner für die Beförderungsleistung. Premium Partner verschafft dem Nutzer vielmehr einen direkten Beförderungsanspruch gegen den DL.

Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden haftet Premium Partner nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

6.2 Inhalte von PP-Tools

Premium Partner haftet weder für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereitgestellten Inhalte und Programme, die im Rahmen der BL Tools verbreitet werden, noch für Schäden die daraus entstehen, außer soweit solche Schäden von Premium Partner vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Auslassungen, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung dieses Online-Angebots. Premium Partner haftet ferner nicht für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der angebotenen Funktionen.

6.3 Webseiten Dritter

Premium Partner übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, auf die mittels Links verwiesen wird. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.

6.4 Richtigkeit übermittelter Informationen, Störungen des Zugangs

Premium Partner übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und Nutzer bzw. Fahrer rechtzeitig erreichen. Hiervon ausgenommen sind Inhalte der Buchungsbestätigung.

Premium Partner haftet nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu den PP-Tools aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Premium Partner nicht zu vertreten hat, insbesondere den Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways. Premium Partner übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Internetseite unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler korrigiert werden.

6.5 Freistellung durch den Nutzer

Der Nutzer stellt Premium Partner von allen Ansprüchen und Kosten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die ein Dritter wegen einer vertragswidrigen Nutzung der PP-Tools oder wegen einer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Premium Partner erhebt.

  1. Änderung des Angebots von Premium Partner

Premium Partner behält sich vor, die PP-Tools in einer dem Nutzer zumutbaren Art und Weise jederzeit zu verändern, um diese weiter zu entwickeln und qualitativ zu verbessern. Darüber hinaus hat Premium Partner das Recht, sein Angebot über die PP-Tools vorübergehend oder endgültig aus wichtigem Grunde einzustellen, auch ohne den Nutzer individuell hierüber zu informieren.

  1. Schutz von Inhalten, Einräumung von Nutzungsrechten an PP-Tools

Die im Rahmen der PP-Tools enthaltenen Inhalte genießen Urheberrechtsschutz.

Premium Partner räumt dem Nutzer das durch Einhaltung dieser AGB auflösend bedingte und widerrufliche Recht ein, die PP-Tools bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Verwendung darüber hinaus (jede Veränderung, Kopie, Wiederveröffentlichung, Übertragung, Verbreitung oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Zwecke) ist verboten.

  1. Schlussbestimmungen

9.1 Gesamtheit, Schriftform

Diese AGB sind die gesamte Vereinbarung zwischen Premium Partner und dem Nutzer für den Leistungsgegenstand. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, elektronische Form oder Textform genügen nicht; das gleiche gilt für eine Änderung oder Ergänzung dieses Schriftformerfordernisses.

9.2 Änderungsvorbehalt

Premium Partner behält sich vor die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Mitteilung über die Änderung erfolgt durch einseitige Erklärung durch Bereitstellung der neuen AGB auf der Homepage von Premium Partner und Information der Nutzer hierüber. Widerspricht der Nutzer den neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen ab der Information, sind die neuen AGB ihm gegenüber wirksam. Die weitere Nutzung der Leistungen von Premium Partner ist abhängig von der Anerkennung der AGB durch den Nutzer.

9.3 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

Der Nutzer kann nur gegen Forderungen von Premium Partner aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenforderungen bzw. Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt auch                            bei Mängelrügen des Nutzers.

Zurückbehaltungsrechte aus Ansprüchen nach dieser Ziffer 9.3 Absatz 1 kann der Nutzer nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus der Vertragsbeziehung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Premium Partner an Dritte abzutreten.

9.4 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Premium Partner und dem Nutzer gilt das für Inlandsgeschäfte maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort ist Koblenz.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Koblenz, soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

9.5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck sowie dem Willen der Parteien am nächsten kommen.